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Hinweistexte für Produktbewertungen | Richtlinie (EU) 2019/2161
Wie Sie sicherlich bereits mitbekommen haben, muss im Rahmen der sogenannten Omnibusrichtlinie ab dem 28.05.22 im Onlineshop darauf hingewiesen werden, ob (und ggf. wie) angezeigte Produktbewertungen verifiziert werden.
Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 in nationales Recht müssen Unternehmer, die Bewertungen zugänglich machen, darüber informieren, ob und wie sichergestellt wurde, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Die Maßnahmen, die hierfür ergriffen wurden, müssen konkret benannt werden.
Kundinnen und Kunden müssen in unmittelbarer Nähe zu den Bewertungen einsehen können, ob es sich um verifizierte oder unverifizierte Bewertungen handelt, damit sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können.
Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 in nationales Recht müssen Unternehmer, die Bewertungen zugänglich machen, darüber informieren, ob und wie sichergestellt wurde, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Die Maßnahmen, die hierfür ergriffen wurden, müssen konkret benannt werden.
Kundinnen und Kunden müssen in unmittelbarer Nähe zu den Bewertungen einsehen können, ob es sich um verifizierte oder unverifizierte Bewertungen handelt, damit sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können.
- Hinweistexte sind möglich
- unter Produktbewertungen
- in der Artikeldetailansicht
- Produktkacheln / Listenansicht
- Info-Seite im Header oder Footer
- z.B. Shopvote, Trustami & TrustedShops etc.
Gambio Info Seite zu Kunden Bewertungen https://www.gambio.de/blog/hinweistexte-fuer-produktbewertungen/